Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie grundlegende Regelungen für einen eventuellen Ernstfall. Sie übertragen damit einer anderen Person bestimmte Aufgaben, so dass diese in einer Situation, in der Sie selbst nicht mehr oder nur beschränkt handlungsfähig sind, für Sie tätig wird.
Sie verhindern mit der Vorsorgevollmacht die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung und können selbst die Person bestimmen, die für Sie handeln soll. Die Vorsorgevollmacht kann einer Person oder mehreren Personen übertragen werden. Was für Sie sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Vorsorgevollmacht können Sie der Person Ihres Vertrauens nur bestimmte Bereiche übertragen oder quasi Ihr gesamtes Leben regeln lassen.
Die Vorsorgevollmacht betrifft in aller Regel auch den Bereich der Gesundheitssorge. Damit der Bevollmächtige gegenüber Ärzten oder einem Pflegeheim Ihre Wünsche durchsetzen kann, muss zusätzlich eine Patientenverfügung erstellt werden und der Person Ihres Vertrauens zusammen mit der Vorsorgevollmacht vorliegen.
Dabei sind Formulare zum Ankreuzen nur sehr bedingt zu empfehlen. Sie sind oft veraltet und entsprechen nicht der neuesten Rechtsprechung. Vielen ist darüber hinaus nicht klar, was die Rechtsbegriffe, die dort verwendet werden bedeuten und wie weitreichend die Regelungen auf den zweiten Blick oft sind. Was ist ein Insichgeschäft? Was bedeutet Untervollmacht und welche Konsequenzen hat sie für mich?
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