Mit einem Testament regeln Sie Ihren Erbfall ganz individuell. Sie haben mit dem Testament die Möglichkeit von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Es gibt dabei verschiedene Arten und verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten. Neben dem Testament können Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten über Ihr Vermögen verfügen. Die Gestaltung eines Testaments ist oft umfangreich und komplex. Rechtssicherheit bietet daher oftmals nur die Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt.
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Verheiratete haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu errichten. Wenn die gemeinsamen Kinder erst nach dem Ableben beider Ehepartner erben sollen, nennt man diese Form des Testaments "Berliner Testament".
Der Erbvertrag kann im Gegensatz zum Testament nicht ohne Weiteres widerrufen werden und bindet insoweit den Erblasser. Hier lassen sich auch weitere Dinge regeln, wie etwa die Übertragung von Grundstücken oder die Erteilung bestimmter Auflagen.
Der häufigste Fall der vorweggenommenen Erbfolge ist die Schenkung des Erblassers zu Lebzeiten. Damit wird meist eine Reduzierung der späteren Erbschaftssteuer sowie die Erhaltung des Familienvermögens bezweckt.
Das Behindertentestament setzten die Eltern behinderter Kinder auf. Da Menschen mit Behinderungen oft Sozialleistungen beziehen, wird das Vermögen aus der Erbschaft oft ein Problem. Der Staat möchte, dass zunächst das Erbe für die laufenden Kosten des Kindes aufgebraucht wird, bis nur noch das Schonvermögen vorhanden ist. Das lässt sich mit dem Behindertentestament über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und einer Nacherbschaft oftmals verhindern.