Service

Erstberatungsgespräch

Vor der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder einer letztwilligen Verfügung findet grundsätzlich ein Erstberatungsgespräch statt, in dem Ihre Fragen beantwortet werden und dem wir besprechen, welches rechtliche Instrument für Ihre individuelle Situation das richtige ist und welche Inhalte Sie wünschen.


Hausbesuch

Vielen meiner Mandanten fällt es in körperlicher Hinsicht schwer, mich in meiner Kanzlei zu besuchen. Deshalb können wir im Großraum Hamburg problemlos einen Termin bei Ihnen zu Hause vereinbaren. Sprechen Sie mich einfach darauf an. Auch eine telefonische Beratung ist möglich.


Unterschriftsreife Erstellung Ihrer Verfügung

Nach einem ausführlichen Erstberatungsgespräch erstelle ich Ihre individuelle Verfügung. Sie müssen das Dokument nur noch unterschreiben. Die Ausnahme bildet das Testament, dieses muss von Ihnen selbst von Hand geschrieben werden. Hierfür erhalten Sie von mir eine wortgenaue Vorlage.


Registrierung Ihrer Verfügung beim ZVR

Ein direkter Vorteil für Sie ist mein Zugang für institutionelle Nutzer zum Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Dort wird Ihre Vorsorgevollmacht, Ihre Betreuungsverfügung oder Ihre Patientenverfügung registriert. Die Betreuungsgerichte stellen im Betreuungsfall über diese Einrichtung fest, ob es einen Vorsorgebevollmächtigten gibt und eine Betreuungsverfügung vorliegt.

 

Ihr Testament lasse ich gern für Sie beim Nachlassgericht hinterlegen.


Festpreise

Sie haben als Kunde ein berechtigtes Interesse daran, nach der erfolgreichen Abwicklung des Mandats keine Überraschungen zu erleben. Deshalb arbeite bei der Erstellung von Vorsorgeverfügungen und Testamenten ausschließlich zu Festpreisen, die ich Ihnen vorab mitteile. Bei der Gestaltung eines Testaments richten sich die Kosten nach der Höhe des Vermögens. Aber auch das lässt sich im Vorwege bestimmen, so dass Sie vorher über die anfallenden Gebühren im Klaren sind.

 

Die Kosten für das Erstberatungsgespräch werden auf spätere Kosten angerechnet. Die Beratung über die Rechtslage vorab verursacht im Falle einer Mandatierung somit keine zusätzlichen Kosten.


Überörtliche Beratung

Sie wohnen nicht in Hamburg und Umgebung? Das stellt grundsätzlich kein Problem dar. Das Mandat kann in ganz Deutschland auch ohne ein persönliches Treffen abgewickelt werden. Alle Dokumente können per E-Mail oder auf dem Postwege versandt werden und die persönliche Beratung am Telefon stattfinden.